ÖPV - Turnierreglement

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich, Begriffe

Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Dieses Reglement gilt für alle offiziellen Turniere, die vom Österreichischen Padel Verband (ÖPV), von ihm angeschlossenen Vereinen sowie seinen Mitgliedern veranstaltet werden.

Turnierbegriff

Als Turnier gilt jede Wettspielveranstaltung, die nach den Spielregeln des Internationalen Padelverbandes (FIP) oder gestützt auf besondere Vorschriften dieses Reglements ausgetragen wird.

Offizielle und nicht offizielle Turniere

  1. Als offiziell gelten die vom ÖPV bewilligten Padel Turniere. Alle übrigen Turniere gelten als nicht offizielle Turniere.
  2. Für die Spielerklassierungen werden nur die Resultate von offiziellen Turnieren, die über zwei Gewinnsätze gespielt werden, berücksichtigt.

Turnierarten

Turniere mit unbeschränktem Spielerkreis

 An offenen offiziellen Turnieren sind Österreicher und Ausländer zugelassen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen.

Turniere mit beschränktem Spielerkreis

  1. An Turnieren mit beschränktem Spielerkreis sind nur Spieler zugelassen, die nebst den Teilnahmebedingungen die besonderen Zulassungsbedingungen des betreffenden Turniers erfüllen.
  2. Die Einschränkungen können geographischer, kategorien-, klassierungs-, berufsmässiger oder sonstiger Art sein.

Konkurrenzen

  1. Alle Turniere sind grundsätzlich Unisex.
  2. Eine Ausnahme bilden die Mixed Turniere sowie die österreichischen Meisterschaften.
  3. Der Veranstalter darf ein Turnier nach Geschlecht oder Alter einschränken.

Kategorien/Ligen

Es werden folgende Kategorien unterschieden:

  1. Die Herrenbewerbe werden in 3 Kategorien mit 2 Unterteilungen (ab 8 Teams bzw. 4 – 8 Teams) gespielt.
  2. Damen können an Herrenbewerben teilnehmen und können in einer eigenen Rangliste gelistet sein.
  3. Senioren, Mixed und Jugendliche können eigene Ranglisten erstellt werden.
  4. FIP und FEPA Turniere werden in einer eigenen Kategorie gespielt.

 Lizenzobligatorium

  1. An offiziellen Turnieren dürfen grundsätzlich nur Spieler zugelassen werden, die über einen aktiven Lizenzstatus verfügen. Der
    Official hat die Möglichkeit, die Spielberechtigung beim ÖPV zu überprüfen.
  2. Die Veranstalter haben die Möglichkeit in Rücksprache mit dem ÖPV, in Ausnahmefällen auch nichtlizenzierten Spielern die Teilnahme an deren Turnieren zu erlauben. Lizenzierte Spielerpaare haben stets Priorität. Spielerpaare mit einem lizenzierten Spieler haben Priorität vor Spielerpaaren mit keinen lizenzierten Spielern.
  3. Spieler, gegen die eine rechtskräftige Spielsperre besteht, dürfen während der Geltungsdauer der Sperre an keinem Turnier teilnehmen.

Turnieranmeldung

Anmeldung

  1. Die Turniere sind mit dem offiziellen Turnieranmeldeformular des ÖPV anzumelden. Der ÖPV schickt das entsprechende Turnieranmeldeformular an alle Mitglieder.
  2. Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt werden. Falls das Turnier nicht nach dem direkten Ausscheidungsverfahren durchgeführt wird, muss aus der Turnieranmeldung der Austragungsmodus klar ersichtlich sein. Für Turnierserien und Mannschaftswettkämpfe sind die entsprechenden Reglemente auf Anfrage bereit zu stellen.

Turnierabsage und -verschiebung, Gruppenspiele, Zusammenlegung von Konkurrenzen

  1. Turniere, die bewilligt und im offiziellen Turnierkalender auf der Homepage des ÖPV publiziert worden sind, dürfen ohne Zustimmung des ÖPV grundsätzlich weder abgesagt noch verschoben werden. Das gleiche gilt für die nachträgliche Änderung von Art oder Anzahl der angemeldeten Konkurrenzen.
  2. Die Absage oder Verschiebung eines Turniers aus Witterungsgründen ist ohne Zustimmung gestattet.
  3. Turniere mit weniger als vier Anmeldungen, müssen nicht ausgetragen werden. Das gleiche gilt, wenn weniger Anmeldungen als die in der Ausschreibung angegebene Mindestspielerzahl eingegangen sind.

Offizieller Turnierkalender, Koordination der Turnierdaten

  1. Die vom ÖPV bewilligten Turniere werden im offiziellen Turnierkalender auf der Homepage publiziert.
  2. Der ÖPV wird zur Vermeidung von Konkurrenzierungen die Turnierdaten in Absprache mit den Veranstaltern koordinieren.

Turnierbewilligung und Turnierausschreibung

Bewilligungsvoraussetzungen

  1. Die Turnierbewilligung wird nur einem Veranstalter erteilt, welcher Mitglied des ÖPV ist oder ein kommerzieller Veranstalter.
  2. Die Turnierbewilligung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  3. a) Das Turnier muss vorschriftsgemäss angemeldet sein;
    b) Das Turnier darf nur auf Plätzen ausgetragen werden, die dem ÖPV gemeldet sind;
    c) Turniere mit Gruppenspielen (jeder gegen jeden), ab Halbfinale muss allerdings auch dort im KO-System gespielt werden.
    d) Für die offiziellen Turniere sind zwingend die zur Verfügung gestellten Turniertableaus zu verwenden. Nur so kann ein faires Ranking garantiert werden.
    e) Die Ausschreibung eines Turniers richtet sich nach den in c) genannten Tableaus.
    f) Jeder Club stellt bei der Durchführung eines Turniers einen Turnierverantwortlichen, welcher das Turnier leitet.
    g) Die Padelanlage muss hinsichtlich der Spielfeldausmasse, Beleuchtungsstärke und Hallenhöhe den reglementarischen Anforderungen entsprechen.
    h) Das Turnier muss allen übrigen Vorschriften dieses Reglements entsprechen.
    i) Für Abweichungen von diesen Bewilligungsvoraussetzungen ist dem ÖPV ein Gesuch zu stellen.
  4. Die Turnierbewilligung gilt als erteilt, wenn das Turnier im offiziellen Turnierkalender auf der Homepage des ÖPV publiziert wurde.

Turnierserien mit Gesamtwertung

Mehrere gleichartige Turniere können zu einer Turnierserie mit einer Gesamtwertung zusammengefasst werden. Der Veranstalter hat hierfür eine besondere Ausschreibung gemäss den Richtlinien des ÖPV zu erlassen. Die Turnierbewilligung wird nur bei Genehmigung der Ausschreibung durch den ÖPV erteilt.

Bewilligungsgebühr

Für internationale Turniere kann eine Bewilligungsgebühr erhoben werden, deren Höhe vom Präsidium festgelegt wird.

Verweigerung und Entzug der Bewilligung

  1. Die Turnierbewilligung kann durch den ÖPV verweigert werden, wenn ein Turnier die reglementarischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die maximal empfohlene Turnieranzahl überschritten wird oder wenn das vorgesehene Datum zu einer Konkurrenzierung einer anderen Veranstaltung von nationaler Bedeutung führt.
  2. Turnierbewilligungen können durch den ÖPV nachträglich entzogen werden, wenn die reglementarischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
  3. Der ÖPV kann an alle offiziellen Turniere Funktionäre als Beobachter delegieren.

Ausschreibungspflicht

  1. Jedes offizielle Turnier muss ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung hat alle wesentlichen Angaben über das Turnier zu enthalten.
  2. Der ÖPV erlässt dazu die notwendigen Ausführungsvorschriften (siehe Anhang I, Inhalt der Turnierausschreibung mit zwingenden und freiwilligen Angaben).

Organisation

Turnierleitung

Official (Turnierleiter)

  1. Für jedes offizielle Turnier ist vom Veranstalter ein verantwortlicher Official zu bestimmen.
  2. Der Official ist für die gesamte administrative und organisatorische Vorbereitung und die vorschriftsgemässe Abwicklung des Turniers verantwortlich.
  3. Der Official darf grundsätzlich selber am Turnier nicht teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den ÖPV).
  4. Der Official hat für die Zeit, während der er abwesend ist, einen Stellvertreter zu bezeichnen, der alle seine Funktionen übernimmt, wobei er selbst aber jederzeit telefonisch erreichbar muss. Der Stellvertreter muss persönlich am Turnierort anwesend sein und darf grundsätzlich selber nicht am Turnier teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den ÖPV). Sein Name ist in der Turnierausschreibung aufzuführen.

Referee (Juge-arbitre)

Vorerst agiert der Official gleichzeitig als Referee eines offiziellen Turniers.

Anforderung an die Padelanlage

Spielfeld

  1. Für offizielle Turniere müssen Masse und Ausrüstung der benützten Spielfelder den internationalen Anforderungen entsprechen. Der ÖPV kann für den freien Raum abweichende Mindestmasse vorschreiben.
  2. Falls ein Turnier sowohl auf Aussen als auch auf Hallenplätzen oder auf Spielfeldern von unterschiedlicher Belagsart ausgetragen wird, ist in der Ausschreibung unter Angabe der Belagsarten und des dafür notwendigen Schuhprofils ausdrücklich darauf hinzuweisen.
  3. Beleuchtung: Offizielle Turniere dürfen nur dann bei künstlicher Beleuchtung ausgetragen werden, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Hallen

Für offizielle Hallenturniere muss der ab Boden gemessene, freie Luftraum über dem Netz mindestens 8 m und über den Spielfeldabgrenzungen (inkl. seitliche und rückwärtige Ausläufe) mindestens 2.05 m betragen. Falls die Minimalhöhen nicht erreicht sind, muss in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Anmeldung

Anmeldeschluss

  1. Der Veranstalter bestimmt das Datum des Anmeldeschlusses.
  2. Er darf verspätete Anmeldungen nur berücksichtigen, wenn im Zeitpunkt des Anmeldeschlusses die maximale Teamanzahl noch nicht erreicht ist oder im Fall von Abmeldungen bzw. Nichtantretens.

Form und Inhalt der Anmeldung

Spielerpaare haben sich entsprechend den Vorschriften der Ausschreibung anzumelden. Die Anmeldung sollte Name und Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lizenznummer, Spielpartner, Nationalität, Datum und Unterschrift enthalten.

Teilnahmerecht, Überschuss und Mangel an Anmeldungen

  1. Jedes ordnungsgemäss angemeldete Spielerpaar hat Anrecht darauf, in das Turnier aufgenommen zu werden, sofern es die Teilnahmebedingungen und die besonderen Zulassungsbedingungen für das betreffende Turnier erfüllt und nicht überzählig ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Referee endgültig.
  2. Im Falle eines Überschusses an Anmeldungen werden die Spielerpaare unter Berücksichtigung des Art. 8 sowie erweiternd gemäss den in der Ausschreibung festgelegten Auswahlkriterien ausgewählt. Als Auswahlkriterien kommen die Klassierung und/oder das Datum des Anmeldeeingangs in Frage. Es wird empfohlen, Junioren in angemessenem Rahmen zu berücksichtigen.
  3. Sind zu wenige Anmeldungen eingegangen, können zur Ergänzung der Konkurrenzen Spieler mit einer tieferen Klassierung oder ohne Spieler-Lizenz berücksichtigt werden, sofern in der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde. Nicht lizenzierte Spieler müssen dem ÖPV mit den gesamten Anmeldedaten gemeldet werden.
  4. Spielerpaare, deren Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann, sind unter Angabe der Gründe am Tag nach der Auslosung zu benachrichtigen. Allfällig bereits erbrachte finanzielle Leistungen sind ihnen vollumfänglich bis spätestens 10 Tage nach Turnierende zurückzuerstatten.

Abmeldung

  1. Abmeldungen sind dem Veranstalter möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen. Trifft die Abmeldung vor der Auslosung bei diesem ein, hat sie keine nachteiligen Folgen für den Spieler. Der Veranstalter ist verpflichtet, die finanziellen Leistungen der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage nach Turnierende zurückzuerstatten.
  2. Abmeldungen, die erst nach der Auslosung beim Veranstalter eintreffen, ziehen ungeachtet des Grundes der Turnierabsage Sanktionen nach sich. Im Falle einer solchen Turnierabsage ist der Veranstalter berechtigt, die Turniergebühr zurückzubehalten. Zur Rückerstattung der übrigen finanziellen Leistungen ist er nur dann verpflichtet, wenn er an Stelle des abgemeldeten Spielerpaares ein anderes Spielerpaar ins Tableau aufnimmt.

Finanzielle Leistungen

Nenngeld

  1. Der Veranstalter hat das Recht, von jedem Spieler ein Nenngeld zu verlangen, das sich aus der Turniergebühr und dem Turnierzuschlag zusammensetzt.
  2. Der ÖPV legt jährlich die Höchstansätze für die Turniergebühr fest. Die Höhe des Turnierzuschlags wird vom Veranstalter festgelegt.
  3. Das Inkasso der Nenngelder ist Sache des Veranstalters. Dieser kann festlegen, dass Anmeldungen erst mit der Einzahlung des Nenngelds Gültigkeit erlangen. In diesem Fall ist in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Turniergebühr und Turnierzuschlag

  1. Die Turniergebühr deckt die Kosten der Turnieradministration (Turnieranmeldung, Ausschreibung, Auslosung, Aufgebote, Resultaterfassung, Berichterstattung, Abrechnung usw.), der Turnierleitung (Official) und der Bälle.
  2. Der Turnierzuschlag deckt die Kosten der Platzbenützung, der Preise und von besonderen Dienstleistungen zugunsten der Spieler, nach Abzug allfälliger Einnahmen von Sponsoren, Medien, Zuschauereintritten usw. Absage eines Turniers oder einer Konkurrenz, finanzielle Verpflichtungen
  3. Wird ein Turnier nicht ausgetragen, ist der Veranstalter verpflichtet, den Spielern alle ihre finanziellen Leistungen bis spätestens 10 Tage nach dem angegebenen Turnierendes zu vergüten.
  4. Spielerpaare, die vor oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werden, sowie Spielerpaare, die zu einem Turnier nicht antreten, haben sämtliche finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen

Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen

  1. Spielerpaare, die ihre finanziellen Verpflichtungen bis zum Beginn der ersten Partie nicht erfüllt haben, können – vorbehältlich weiterer Sanktionen - vom Official disqualifiziert werden. Die Disqualifikation entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  2. Gegen die Disqualifikation kann bei einem allfälligen Referee Protest erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.

Eintrittsgeld

Der Veranstalter kann von den Zuschauern ein Eintrittsgeld verlangen, dessen Höhe er selber festlegt. Die Spieler geniessen während der ganzen Dauer des Turniers freien Eintritt.

Setzung

Begriff

Die spielstärksten Spieler jeder Konkurrenz werden vor der Auslosung auf Grund ihres Klassierungswertes gesetzt (vgl. Anhang II, Setzungen).

Setzungskriterien

  1. Die Setzung wird vom Official aufgrund des vom ÖPV geltenden Klassierungswertes gemäss Homepage des ÖPV vorgenommen. Die gemäss Ranking erzielten Punkte der beiden Spieler werden zusammengezählt. Ausländer haben eine vergleichbare Ranglisten-Nummer beim ÖPV einzuholen.
  2. Bei Turnierserien mit Gesamtwertung kommen die Setzungskriterien gemäss dem für die Turnierserie gültigen Reglement zur Anwendung.

Anzahl Gesetzte

Die Zahl der Gesetzten richtet sich wie folgt nach der Zahl der Spieler und ist verbindlich:

  1. Kategorie 1,2,3 bis 8 Teams: 2 Gesetzte
  2. Kategorie 1,2,3 ab 8 Teams: 4 Gesetzte
  3. Damen, Senioren, Junioren und Mixed (siehe Punkt a und b)
  4. OM der Herren, Damen, Senioren, Junioren und Mixed (siehe Punkt c)
  5. Fip Turniere richten sich nach dem FIP Regulativ
  6. FEPA Turniere richten sich nach dem FEPA Regulativ

Auslosung

Zeitpunkt, Öffentlichkeit

  1. Die Auslosung wird vom Official an dem in der Ausschreibung angegebenen Ort, Datum und Zeitpunkt vorgenommen.
  2. Das Ergebnis der Auslosung ist in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Änderungen des Tableau

  1. Im Falle einer fehlerhaften Auslosung muss die ganze Auslosung für die betreffende Konkurrenz wiederholt werden.
  2. Tritt ein gesetztes Spielerpaar nicht an und ist noch keine Partie der betreffenden Konkurrenz gespielt, kann neu gesetzt werden. Falls neu gesetzt wird, bestehen folgende Möglichkeiten:
  3. Verschieben der Gesetzten um eine Position nach vorne, wobei die letzte Setzposition durch ein bisher ungesetztes Spielerpaar belegt wird.
  4.  Direktes Ersetzen der freigewordenen Setzposition durch das bisher beste ungesetzte Spielerpaar.
  5. In beiden Fällen können freigewordene Plätze mit überzähligen resp. nach dem Anmeldeschluss oder der Auslosung angemeldeten Spielerpaaren besetzt werden.

Ausländer

Ausländische Spieler werden auf Grund ihrer Spielstärke eingestuft und der jeweiligen Klassierungskategorie zugeteilt. Für die Einstufung gelten folgende Kriterien:

 a) Internationales Ranking
 b) Nationales Ranking
 c) Einstufung auf Grund geschätzter Spielstärke

Aufgebot, Spielplan, Antreten

Aufgebot

Die Spieler haben sich gemäss den Angaben in der Ausschreibung über ihre Spielzeiten zu informieren.

Erstellung und Änderung des Spielplans

  1. Der Official hat den Spielplan frühzeitig zu erstellen, dass die Spielerpaare die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig über die Spielzeiten zu orientieren. Der Spielplan ist in geeigneter Weise bekanntzumachen.
  2. Spielplanänderungen müssen den Spielern so frühzeitig als möglich mitgeteilt werden. Bei der Neuansetzung von Partien ist die notwendige Anreisezeit zu berücksichtigen.

Spielplangestaltung

  1. Vor 08.00 Uhr und nach 22.30 Uhr dürfen keine Partien angesetzt werden; nach 23.00 Uhr kann kein Spielerpaar verpflichtet werden, eine Partie zu beginnen. Abendpartien mit Juniorenbeteiligung sind nach Möglichkeit in den frühen Abendstunden anzusetzen. Spielerpaare, die in der letzten Runde um 21.30 Uhr zum Einsatz kamen, dürfen am folgenden Tag nicht zur ersten Runde bzw. nicht vor 09.30 Uhr aufgeboten werden.
  2. Pro Partie sind in der ersten Runde eines Spieltags mindestens 60 Minuten einzusetzen.
  3. Die Spielerpaare haben Anspruch auf mindestens 15 Minuten Ruhezeit zwischen den Spielen.
  4. Bei Partien über zwei Gewinnsätze dürfen am gleichen Tag pro Spielerpaar nicht mehr als vier Partien angesetzt werden.
  5. Der Official muss bei der Ansetzung der Spiele keine Rücksicht auf Spieler nehmen, die an mehreren gleichzeitig stattfindenden Turnieren teilnehmen.

Antreten, Verspätung

  1. Spielerpaare, die sich für die Teilnahme an einem Turnier angemeldet haben und vom Veranstalter berücksichtigt worden sind, haben auf jeden Fall anzutreten.
  2. Ein Spielerpaar ist angetreten, wenn sie sich spätestens 15 Minuten vor der im Spielplan angegebenen oder der ihm per Aufgebot mitgeteilten Spielzeit beim Official melden. Späteres Erscheinen gilt nicht als Antreten.
  3. Spielerpaare, die gemäss Abs. 2 nicht angetreten sind, können vom Official – vorbehältlich weiterer Sanktionen - disqualifiziert werden. Gegen die Disqualifikation kann bei einem allfälligen Referee Protest erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.

Resultatmeldung

Resultaterfassung und Resultatmeldung

Die Resultate sind vom Official per Internet mit dem offiziellen Turnierverwaltungsprogramm des ÖPV bis spätestens 4 Tage nach der Beendigung des Turniers dem ÖPV zu übermitteln.

Preise

Preise

  1. Die Abgabe von Preisen ist freiwillig. Falls Preise abgegeben werden, ist die Anzahl der preisberechtigten Spieler für jede Konkurrenz in der Ausschreibung anzugeben.
  2. Wird ein Turnier nicht zu Ende gespielt, müssen die vorgesehenen Preise unter die noch im Turnier verbliebenen Spieler aufgeteilt werden.
  3. Bei unbegründetem Nichtantreten oder unbegründeter Aufgabe sowie bei Disqualifikation eines preisberechtigten Spielers entfällt die Preisberechtigung. Das gleiche gilt bei Nichtantreten an einem offiziellen Verschiebungsdatum. Die Preise verfallen in diesem Fall dem Veranstalter.
  4. In allen Sonderfällen entscheidet ein allfälliger Referee endgültig.

Rückbehalt von Preisen

  1. Wird bei einem Spielerpaar, das preisberechtigt wäre, am Turnier eine Doping-Kontrolle vorgenommen, kann der Veranstalter die Übergabe des Preises verweigern, bis ein definitiv negativer Doping-Befund vorliegt.
  2. Übergibt der Veranstalter den Preis vorher, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Durchführung

Spielregeln

  1. Für alle offiziellen Turniere sind die Spielregeln des Internationalen Padelverbandes anwendbar.
  2. Die Partien werden über zwei Gewinnsätze mit Tiebreak in allen Sätzen gespielt.
  3. Die Anwendung eines (Champions-)Tiebreak-Spiels anstelle des 3. Satzes bei 1:1 Sätzen ist bei sämtlichen Turnieren gestattet. Die Anwendung der Tiebreak-Regelung muss in der Ausschreibung ausdrücklich angekündigt werden.
  4. Eine anderslautende Regelung ist ausdrücklich in der Turnierausschreibung zu erwähnen und muss vom ÖPV bewilligt werden.

Schiedsrichter

  1. An Turnieren, bei denen die Zuschauer ein Eintrittsgeld zu bezahlen haben, ist der Einsatz von Schiedsrichtern im Hauptturnier ab den Halbfinals empfohlen, steht jedoch im Ermessen des Veranstalters.
  2. In der Ausschreibung ist anzugeben, ob mit oder ohne Schiedsrichter gespielt wird.
  3. Der Schiedsrichter sorgt für eine regelkonforme Abwicklung der Partie. Er fällt endgültig alle Tatsachenentscheide.
  4. Fühlt sich ein Spieler durch einen Schiedsrichter benachteiligt, kann er beim Referee dessen Ersetzung beantragen; dieser entscheidet endgültig.

Bälle

  1. An offiziellen Turnieren darf nur mit Partnerbällen des ÖPV gespielt werden.
  2. Für jede Partie sind mindestens drei Bälle von guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Turnierveranstalter bestimmt das Auswechseln der Bälle.

Einspielzeit

Die Zeitdauer des Einspielens darf:

a) vor einer Partie;
b) nach einer Unterbrechung von mehr als 20 Minuten;
c) nach Verlegung einer unterbrochenen Partie vom Freien in die Halle oder umgekehrt 5 Minuten nicht überschreiten.

Unterbrechung einer Partie infolge Verletzung

  1. Muss eine Partie infolge einer Verletzung eines Spielers unterbrochen werden, kann der Schiedsrichter, Official oder Referee für diese Verletzung eine einmalige Unterbrechung der Partie von höchstens 3 Minuten bewilligen.
  2. Die Unterbrechungsdauer von 3 Minuten gilt ab Behandlungsbeginn der Verletzung.

Verlegung in die Halle

  1. Die ganze oder teilweise Verlegung von Konkurrenzen im Freien in eine Halle oder auf Plätze mit andern Belägen ist nur bei entsprechender Voranzeige in der Ausschreibung gestattet.
  2. In einer Halle begonnene oder dorthin verlegte Partien müssen dort zu Ende gespielt werden.

Unterbrechung eines Turniers

  1. Der Official entscheidet über die Spielbarkeit der Plätze, die Unterbrechung einer Partie oder des Turniers oder dessen Abbruch. Die Spielerpaare sind verpflichtet, das Turnier an den in der Ausschreibung angegebenen Verschiebungsdaten fortzusetzen.
  2. Die Spielerpaare sind verpflichtet, das Turnier an einem Verschiebungsdatum in Absprache mit dem Official fortzusetzen. Das Datum ist am Tage des Turniers festzulegen und dem ÖPV mitzuteilen.

Verhalten der Spieler und Begleitpersonen

  1. Die Spieler sind verpflichtet, den Anordnungen und Weisungen des Officials Folge zu leisten. Beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten sind alle Anstrengungen zu einer gütlichen Beilegung zu unternehmen.
  2. Ein Spieler darf den Platz während einer Partie nur mit dem Einverständnis des Schiedsrichters oder Officials verlassen.
  3. Familienangehörige sowie Betreuer resp. Coaches der Spieler sind verpflichtet, im Bestreben zur Sicherstellung eines geordneten Turnierbetriebs die Gebote der Sportlichkeit einzuhalten.

Aufnahme einer Partie, vorzeitige Spielbeendigung (w.o.)

  1. Eine Partie gilt als aufgenommen, wenn mit dem Einspielen begonnen wurde.
  2. Nimmt ein Spielerpaar eine Partie an einem Turnier nicht auf, verlieren diese w.o. und scheiden damit aus dem Turnier aus. Bei Turnieren mit Gruppenspielen dürfen sie bei den folgenden Partien wieder mitspielen. Bei den Turniertableaus kann das Spielerpaar mit einem w.o. in der 1. Runde im Trosttableau weiterspielen.
  3. Beendet ein Spielerpaar eine Partie vorzeitig, so geht sie für sie w.o. verloren. Bei Turnieren scheiden sie unwiderruflich aus der Konkurrenz aus. Bei Turnieren mit Gruppenspielen dürfen sie bei den folgenden Partien wieder mitspielen.
  4. Wenn der Sieger einer Partie die nächste Partie aus irgendeinem Grund nicht aufnimmt und daher durch w.o. ausscheidet, kann der Verlierer der vorhergehenden Partie, im Einverständnis mit dem Official, an Stelle des durch w.o. ausgeschiedenen Siegers zur nächsten Partie zugelassen werden, vorausgesetzt, dass er die vorhergehende Partie nicht durch w.o. verloren hatte.
  5. Eine aufgenommene Partie darf nur beim Auftreten einer akuten Verletzung oder eines anderen wichtigen Grundes und nur mit dem Einverständnis des Referees vorzeitig beendet werden.

Rechtspflege

Proteste und Sanktionen gegenüber der Turnierleitung

  1. Jedes Spielerpaar ist berechtigt, im Falle von Reglementsverletzungen oder sonstigen Beanstandungen im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung eines Turniers Protest zu erheben.
  2. Proteste gegen die Setzung, die Auslosung und die Spielplangestaltung müssen unmittelbar nach Kenntnisnahme beim Referee erhoben werden; dieser entscheidet endgültig.
  3. Proteste sind in der Regel schriftlich, eingeschrieben und im Doppel, unter Angabe des Sachverhalts und der Reglementsverletzung spätestens 10 Tage nach Beendigung des Turniers bei der zuständigen Instanz einzureichen. Der Protestierende hat eine Kaution von Euro 100.- zu hinterlegen.
  4. Auf Proteste, die verspätet eingereicht werden, wird nicht eingetreten. Nichteintretensentscheide können weitergezogen werden.
  5. Im Falle von Widerhandlungen der Turnierleitung gegen die Vorschriften dieses Reglements können gegen die Fehlbaren Sanktionen ausgesprochen werden.

Sanktionen

  1. Bei Verstössen gegen dieses Reglement, insbesondere in den im Reglement ausdrücklich vorgesehenen Fällen, sowie bei groben Verstössen gegen die Gebote der Sportlichkeit können gegen die fehlbaren Spieler deren Familienangehörige, Betreuer resp. Coaches Sanktionen ausgesprochen werden.
  2. Verwarnungen, Punktstrafen und Spielstrafen dürfen vom Schiedsrichter oder vom Official, Disqualifikationen nur vom Official ausgesprochen werden.
  3. Widerhandlungen gegen die Gebote der Sportlichkeit durch Familienangehörige sowie Betreuer resp. Coaches berechtigen den Official neben einem sofortigen Wegweisungsrecht gegenüber der fehlbaren Person von der Turnieranlage auch zu Sanktionen gegen den Spieler.
  4. Ein Disziplinarverfahren wird von Amtes wegen oder auf Antrag des Officials eingeleitet. Der Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Turniers schriftlich, unter Angabe des Sachverhalts und der Reglementsverletzungen, dem ÖPV einzureichen.
  5. Wegen Reglementsverletzungen werden für die individuelle Klassierung zählende Resultate nicht geändert.

Verschiedene Bestimmungen / Schlussbestimmungen

Datenschutz

Sämtliches des ÖPV zur Verfügung gestelltes Adressmaterial darf nur zu turnierspezifischen Zwecken des betroffenen Turniers weiterverwendet werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Verwendung dieser Adressdaten ist den Turnierveranstaltern ausdrücklich untersagt.

Vorbehaltenes und ergänzendes Recht

Für internationale Turniere mit besonderen internationalen Vorschriften gilt dieses Reglement nur ergänzend. Das gleiche gilt für nationale Meisterschaftsturniere, für die Spezialreglemente bestehen.

Ergänzende Weisungen, Ausführungsvorschriften

Der ÖPV ist ermächtigt, ergänzende Weisungen und Ausführungsvorschriften zu erlassen.

Inkrafttreten

Dieses Turnierreglement ist per 1. Januar 2020 in Kraft getreten.


Anhang I

Inhalt der Turnierausschreibung

Obligatorische Angaben

  1. Name des Turniers
  2. Name, Adresse und Telefonnummer des Turnierveranstalters und Officials
  3. Turnierort
  4. Hallen- oder Freiluftturnier
  5. Datum und Zeit des Turnierbeginns und Turnierendes
  6. Anmeldeadresse und Anmeldeschluss
  7. Art des Turniers/Tableaus/Kategorie bzw. Liga
  8. Unique-Restriktion (Angabe, ob ein Spieler nur in einer Kategorie/Liga oder in mehreren Kategorien/Liegen an einem Turnierwochenende antreten darf).
  9. Anzahl Gewinnsätze/Spielmodus
  10. Zulassungsbeschränkungen
  11. Minimale und maximale Teilnehmerzahl pro Konkurrenz
  12. Auswahlkriterien bei überzähligen Anmeldungen
  13. Ort und Zeitpunkt der Auslosung
  14. Aufgebot, Spielplaninformation
  15. Schiedsrichterwesen
  16. Nenngeld, Turniergebühr
  17. Hinweis auf Lizenzobligatorium
  18. Ballmarke und Balltyp (Partnerbälle des ÖPV)
  19. Spielfeld
  20. Gegebenenfalls Angaben über Hallenbenützung, Benützung der Beleuchtung, reduzierte Masse der Spielfelder und Hallenhöhe
  21. Preise
  22. Reglement: Es gilt das Turnierreglement des ÖPV

Zusätzliche freiwillige Angaben

  1. Allfällige Vorrunden, Qualifikationsturnier
  2. Turnierverschiebung, Verschiebungsdaten
  3. Trainingsmöglichkeiten
  4. Auswechseln der Bälle
  5. Ort und Zeit der Preisverteilung
  6. Eintrittsgeld für Zuschauer
  7. Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten
  8. Versicherung der Teilnehmer
  9. Ärztlicher Dienst
  10. Reparaturdienst
  11. Parkplätze für Teilnehmer und Zuschauer

Anhang II

Offizielle Tableaus

Für die offiziellen durch den ÖPV bewilligten Turniere sind die folgenden Tableaus 500, 300, 250, 150, 100, 50 und Master zu verwenden. Damen können eigens gelistet werden. Für Senioren, Mixed, Junioren gilt das Tableau 500 bzw. 300. Für die FIP und FEPA Turniere, sowie für die österreichischen Meisterschaften gilt das Tableau 500. Jeder Verein kann 2 Turniere der Kategorie 1, 6 Turniere der Kategorie 2, sowie 20 Turniere der Kategorie 3 veranstalten. Österreichische Meisterschaften, FIP und FEPA Turniere sind in dieser Regelung nicht miteinbezogen. Spieler, die an Welt- und Europameisterschaften sowie internationalen Turnieren teilgenommen haben, sind in der Kategorie 3 (ÖPV 100 und 50) nicht teilnahmeberechtigt. Für das Ranking zählen die 10 besten Turniere der letzten 12 Monate.

ÖPV – Kategorien und Punktevergabe

ÖPV 500  Kategorie 1 -   ab 9 Teams

SF         F    HF       VF       AF     1. R.  
500       300      180      90       45     15

ÖPV 300  Kategorie 1 - 4 bis 8 Teams

SF         F   HF       VF
300      180   108      54

ÖPV 250  Kategorie 2   -  ab 9 Teams

SF         F         HF        VF       AF     1. R.
250      150      90        45       20       10

ÖPV 150  Kategorie 2 - 4 bis 8 Teams

SF         F         HF         VF
150       90       54         27

ÖPV 100 Kategorie 3 - ab 9 Teams

SF         F         HF         VF       AF      1. R.
100       70       45         20       10         5

ÖPV 50 Kategorie 3  -  4 bis 8 Teams

SF         F         HF         VF
50         41       27         12

Tableau Master

Spieltableau mit den besten acht Teams oder 16 Spieler der Saison (basierend auf dem Ranking). Diese Turniere wird vom ÖPV durchgeführt. Für die Setzung zählen die zusammengezählten Rankingpunkte der beiden Spieler eines Spielerpaares. Bei gleicher Punktzahl wird ausgelost. Die acht Teams werden in zwei Gruppenaufgeteilt

Gruppenaufteilung

Gruppe A

Gruppe B

Team 1 (Ranking 1)

Team 2 (Ranking 2)

Team 3 (Ranking 3)

Team 4 (Ranking 4)

Team 5 (Ranking 5)

Team 6 (Ranking 6)

Team 7 (Ranking 7)

Team 8 (Ranking 8)

Der Gruppenerste von Gruppe A spielt gegen den Gruppenzweiten von Gruppe B und der Gruppenerste von Gruppe B spielt gegen den Gruppenzweiten von Gruppe A das Halbfinale. Die beiden Sieger spielen das Finale.

Punkteverteilung während der Gruppenspiele (pro Spieler)

Punkteverteilung im Siegertableau (pro Spieler)

Pro Sieg                                            50 Punkte

Sieger                                                 350Punkte

Finalist                                              200 Punkte

Setzungen

  1. Die gesetzten Spielerpaare sind in den Tableaus so zu platzieren, dass gesetzte Spielerpaar frühestens in der 2. Spielrunde aufeinandertreffen.
  2. Die Top 4 Spielerpaare (ab 9 Teams) sind so zu setzen, dass diese frühestens im Halbfinal aufeinander treffen.
  3. Für die Setzung zählen die zusammengezählten Rankingpunkte der beiden Spieler eines Spielerpaa Bei gleicher Punktzahl wird ausgelost.

Spieltableau mit Freilosen (byes)

  1. Wenn die Anzahl der gemeldeten Spielerpaare genau die Anzahl Spielerpaare gemäss Turniertableau beträgt, bestreiten alle Spielerpaare die erste Runde. Andernfalls werden einige Spielerpaare von der Bestreitung der ersten Runde dispensiert (= Spieler mit Freilos = bye).
  2. Bei der Zuteilung der Freilose werden zuerst die gesetzten Spieler in der Reihenfolge der Setzung berücksichtigt und in das Tableau eingetragen. Sind mehr Freilose als gesetzte Spieler vorhanden, so werden die restlichen Freilose ausgelost und ebenfalls in das Tableau eingetragen. Nach den Freilosen werden die ungesetzten Spielerpaare von oben nach unten auf die noch offenen Positionen ausgelost.

Anhang III

Aufgaben und Befugnisse des Officials

Allgemeines

  1. Der Official ist verantwortlich für die gesamte administrative und organisatorische Vorbereitung und die vorschriftsgemässe Abwicklung des Turniers. Gegenüber dem ÖPV ist er gemäss den nachstehenden Vorschriften abrechnungs- und berichterstattungspflichtig.
  2. Der Official darf grundsätzlich selber am Turnier nicht teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den ÖPV).
  3. Für die Zeit, während der Official nicht persönlich am Turnierort anwesend ist, hat er einen Stellvertreter zu bezeichnen.

Turniervorbereitung

  1. Ordnungsgemässe Turnieranmeldung beim ÖPV.
  2. Zusammenstellung der eingehenden Anmeldungen, Kontrolle der Teilnahmeberechtigung und den Lizenzierungsstand.
  3. Auswahl bei überzähligen Anmeldungen und Mitteilung an nicht berücksichtigte Spieler mit Grundangabe.
  4. Kontrolle von Abmeldungen und gegebenenfalls Rückerstattung der finanziellen Leistungen.
  5. Bei Absage oder Verschiebung eines Turniers Mitteilung an alle angemeldeten Spieler und Rückerstattung der finanziellen Leistungen bis 10 Tage nach dem angegebenen Turnierende.
  6. Erstellung des Spieltableaus (Auslosung und Setzung) und Bekanntmachung desselben in geeigneter Form.
  7. Erstellung und Veröffentlichung des Spielplans. Turnierteilnehmer informieren, wo die Informationen veröffentlicht werden.
  8. Erstellung eines Budgets.
  9. Werbung von Sponsoren und Programminserenten.
  10. Erstellung eines Turnierprogramms, eventuell Druck von Plakaten.
  11. Beschaffung der Turnierpreise.
  12. Beschaffung der Bälle.
  13. Beschaffung der Eintrittskarten und Organisation des Kassendienstes.
  14. Bestimmung der notwendigen Hilfspersonen und ihrer Aufgaben (Ballkinder, Platzchef usw.).
  15. Reservation der Padelanlage.
  16. Organisation des Sanitäts-, Reparatur-, Telefon- und Verpflegungsdienstes.
  17. Vorbereitung der Anlagen und Einrichtungen (Plätze, Resultattafel, Spieltableaus, Schiedsrichterblätter, Schiedsrichterstühle, Zuschauereinrichtungen usw.).
  18. Kontaktaufnahme mit Medien.

Turnierdurchführung

  1. Überwachung des gesamten Spielbetriebs und der Ordnung auf der Anlage
  2. Kontrolle der rechtzeitigen Meldung des Spielers; bei Nichtantreten Disqualifikation möglich.
  3. Kontrolle der Teilnahmeberechtigung.
  4. Abrechnung mit Turnierteilnehmern; bei Nichtbezahlung Disqualifikation möglich
  5. Ergänzung des Spieltableaus bei Nichtantreten eines angemeldeten Spielers.
  6. Zuteilung der Spielfelder an die Spieler.
  7. Aufruf der Spieler und gegebenenfalls Disqualifikation abwesender oder nichtangetretener Spielerpaare.
  8. Nachführen der Spieltableaus und Festlegung des Spielplans.
  9. Einsatz der Schieds- und Linienrichter.
  10. Ausgabe der Bälle und Festlegen der Häufigkeit für das Auswechseln der Bälle.
  11. Überwachung der Einspielzeit; bei Überschreitung Disqualifikation möglich.
  12. Entscheid über die Spielbarkeit der Plätze sowie die Unterbrechung oder den Abbruch eines Turniers.
  13. Kontrolle des Verhaltens der Turnierteilnehmer; Verwarnung, Punktstrafe, Spielstrafe und Disqualifikation möglich. Gegebenenfalls Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens innerhalb von 10 Tagen nach Turnierende an den ÖPV.
  14. Kontrolle des Verhaltens von Familienangehörigen, Betreuern, Coaches und Zuschauern. Widerhandlungen gegen die Gebote der Sportlichkeit durch Familienangehörige, Betreuer, Coaches resp. Zuschauer berechtigen den Official neben einem sofortigen Wegweisungsrechtes gegenüber der fehlbaren Person von der Turnieranlage auch zu Sanktionen gegen den Spieler.
  15. Überwachung des Platzunterhalts.
  16. Preisverteilung.
  17. Abrechnung mit Schiedsrichtern.

Turnierabschluss

Zustellung der Resultate an den ÖPV bis spätestens 4 Tage nach Turnierende.


Anhang IV

Aufgaben und Befugnisse des Referees

Allgemeines

  1. Der Referee überwacht die Arbeit des Officials, der Schiedsrichter und das Verhalten der Turnierteilnehmer, Familienangehörigen, Betreuer, Coaches und Zuschauer. Er entscheidet endgültig in allen Fragen der Spielregelanwendung und in Fragen, die den unmittelbaren Fortgang des Turniers betreffen.
  2. Der Referee darf vorerst auch gleichzeitig Official sein. Der Referee darf grundsätzlich selber am Turnier nicht aktiv teilnehmen (Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den ÖPV).
  3. Für die Zeit während der Referee nicht persönlich am Turnierort anwesend ist, hat er einen Stellvertreter zu bezeichnen.

Aufgaben und Befugnisse im Einzelnen

  1. Endgültiger Entscheid über die Zulassung eines Spielers zu einem Turnier.
  2. Endgültiger Entscheid über die Disqualifikation eines Spielers bei Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen.
  3. Beaufsichtigung der Auslosung und Setzung.
  4. Endgültiger Entscheid betr. Auslosung und Setzung.
  5. Endgültiger Entscheid betr. Spielplangestaltung.
  6. Endgültiger Entscheid betr. Zusprechung von Preisen.
  7. Ersetzung von ungenügenden Schieds- und Linienrichtern.
  8. Anordnung des Auswechselns der Bälle.
  9. Endgültiger Entscheid betr. Disqualifikation von Spielern.
  10. Endgültiger Entscheid über die Spielbarkeit der Plätze sowie die Unterbrechung oder den Abbruch einer Partie oder des Turniers nach Rücksprache mit dem Official.
  11. Endgültiger Entscheid im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Official und
  12. Verwarnung, Punktstrafe, Spielstrafe und Disqualifikation von Spielern resp. Zurechtweisung und gegebenenfalls Wegweisung von Familienangehörigen, Betreuern, Coaches und Zuschauern wegen unkorrekten Verhaltens; endgültiger Entscheid betr. Proteste von verwarnten und disqualifizierten Spielern.
  13. Bewilligung betr. Fortsetzung des Turniers durch einen Verlierer anstelle eines w. o. erklärenden Siegers.
  14. Bewilligung zum vorzeitigen Abbruch einer Partie aus wichtigen Gründen.
  15. Beantragung eines Disziplinarverfahrens gegen Spieler, Familienangehörige, Betreuer und Coaches wegen unkorrekten Verhaltens innerhalb von 10 Tagen nach Turnierende.
  16. Zurechtweisung und gegebenenfalls Wegweisung von Zuschauern, die sich unkorrekt
  17. Korrektur von Entscheiden des Schiedsrichters, die den Spielregeln widersprechen.

Anhang V

Aufgaben und Befugnisse der Schiedsrichters

Allgemeines

  1. Der Schiedsrichter sorgt für eine regelkonforme Abwicklung der Partie. Er fällt endgültig alle Tatsachenentscheide in Fragen der Regelauslegung unter dem Vorbehalt der Berufung an den Referee. Die Berufung ist unbeachtlich, wenn sie nicht spätestens bis zum Beginn des nächsten Punktes erklärt wird.
  2. Wird ein Ball irrtümlicherweise als «Fehler» erklärt, so ist der Punkt bzw. beim Service der Ball zu wiederholen.
  3. Der Schiedsrichter darf sich mit den Spielern nur über den technischen Ablauf der Partie unterhalten. Auf keinen Fall dürfen sie auf einen Spieler wetten.

Aufgaben und Befugnisse des Schiedsrichters im Einzelnen

  1. Vor Beginn der Partie Prüfung der Netzhöhe, der Platzierung der Einzelstützen und des allgemeinen Zustands des Platzes.
  2. Überwachung der Platz- und Aufschlagswahl der Spieler.
  3. Kontrolle der Einhaltung der Einspielzeit.
  4. Anzeige der Fehler, der Punkte, Spiele und Sätze.
  5. Nachführen des Schiedsrichterblatts.
  6. Kontrolle des richtigen Seiten-, Aufschlag- und Ballwechsels.
  7. Gewährleistung eines ununterbrochenen Spielverlaufs. Ermahnung von Spielern im Falle einer absichtlichen Spielverzögerung.
  8. Kontrolle der Unterbrechung einer Partie infolge Verletzung eines Spielers.
  9. Überwachung des Benehmens der Spieler und Ermahnung oder Verwarnung von fehlbaren Spielern. Gegebenenfalls Antragstellung an den Official oder Referee auf Disqualifikation von Spielern.

Anhang VI

Verhaltenskodex (Code of Conduct) und Spielreglement gemäß dem Internationalen Padelverband (FIP).

Link: http://www.padelfip.com/#!documentacion/cr2q

Anhang VII

Nenngelder / Turnierzuschlag (siehe Art. 27 und 28 des TUR):

Nenngeld

Turniergebühr (Höchstansatz)

Aktive + Junioren: Euro 25.00

Turnierzuschlag

Festsetzung durch den Turnierveranstalter.


ÖPV - Turnierreglement.pdf
ÖPV - Turnierausschreibung.pdf
Aufgaben und Befugnisse des Schiedsrichters.pdf
Aufgaben und Befugnisse des Referees.pdf
Aufgaben und Befugnisse des Officials.pdf
ÖPV - Kategorien und Punktevergabe.pdf